Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Ruwertal St. Christophorus wird im Frühjahr 2025 vom Pfarrgemeinderat gewählt.

Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat unserer Pfarrei Ruwertal St. Christophorus

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Die Reihenfolge wird das erste Mal durch das Los bestimmt. Das Ausscheiden erfolgt mit dem Eintritt der Nachfolger.

Wer kann Kandidatenvorschläge einreichen?

Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann Kandidatenvorschläge machen (vgl. § 4 Abs. 1 Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinde im Bistum Trier).

Bis wann können Kandidatenvorschläge eingereicht werden?

Kandidatenvorschläge können eingereicht werden bis 24. Januar 2025.

Wer kann gewählt werden?

Für unsere Pfarrei sind 10 Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in der Kirchengemeinde hat und nach staatlichem Recht volljährig ist.

Wie mache ich einen Kandidatenvorschlag?

  • Der Kandidatenvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind.
  • Im Kandidatenvorschlag müssen Name, Geburtsdatum, Adresse und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
  • Ein Kandidatenvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der Annahme der Wahl der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
  • Der Kandidatenvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
  • Der Kandidatenvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Pfarrbüro (Im Kändelchen 23, 54320 Waldrach) bis zu dem oben genannten Termin zuzuleiten.

 

Mitglieder des Verwaltungsrates:

Diese werden nach der Wahl hier bekannt gegeben.