Richtigstellung:
Entgegen anderslautenden Gerüchten wird bei einem Verkauf des Pfarrheims der vereinbarte Geldbetrag nicht an das Bistum Trier abgeführt. Dieser Verkaufserlös verbleibt zur alleinigen Verwendung für die Immobilien der Pfarrei Sankt Cosmas und Damian, Gutweiler (ab 1. Januar 2025: Pfarrbezirk Gutweiler, Korlingen und Sommerau) bestehen.